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Steuerbonus für Handwerkleistungen |
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Seit rund 2 Jahren gibt es ihn: Den Steuerbonus auf Handwerksleistungen. Privathaushalte können seit Anfang 2006 Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten steuersenkend geltend machen.
Das bedeutet, dass für alle Handwerksleistungen, die an einer privaten Immobilie erbracht worden sind, ein Steuerbonus gewährt wird. Dazu gehören zum Beispiel auch Arbeiten, die den Energiehaushalt Ihres Eigenheims verbessern. Natürlich erfüllt Studio-Haus Rottgardt alle notwendigen Vorrausetzungen des Finanzamtes:
* Handwerksrechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
* Hinweis auf einen prozentualen Anteil der Arbeitsleistung am Gesamtbetrag
* Der Rechnungsbetrag muss auf unser Geschäftskonto überwiesen werden
* Es ist wichtig, dass die Leistungen Ihrer privaten Immobilie erbracht worden sind
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Lassen Sie sich von Studio Haus Rottgardt
über Ihre Sparmöglichkeiten informieren und profitieren Sie von userem Wissen. Wir beraten Sie gern. Einen guten Überblick über den Steuerbonus erhalten Sie in diesem Informationsflyer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).
Als Ihr Ansprechpartner am Bau legt Studio Haus Rottgardt großen Wert auf die Beratung seiner Kunden über die Bau- und Architekturleistungen hinaus. Wir kooperieren mit Finanzierungsberatern, um unseren Kunden auch bei der Beantragung weiterer staatlicher Bezuschussungen helfen zu können.
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Das Gesetzgebungsverfahren zur neuen "Eigenheimrente" ist nun abgeschlossen. Der Staat fördert mit der neuen Eigenheimrente nunmehr gleichwertig zu anderen Kapitalanlagen die Bildung von Wohneigentum. Das Kapital wird im Rahmen eines staatlich geförderten Altersvorsorgevertrages angespart. Voraussetzung: eigene Beiträge, Zulagen und Zinserträge. Spart man z.B.
jährlich 4 % seines Einkommens (max. 2.100 Euro), so bekommt man die
Grundzulage von 154 € im Jahr plus 185 € für jedes Kind. Für Kinder die
nach dem 1. Januar 2008 geboren werden, gibt es sogar 300 € im Jahr. Beitragsfrei
können auch Ehepartner einen Vertrag abschließen.
Das Kapital kann dann in vollem Umfang für die Anschaffung oder Erstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie entnommen werden. Auch Darlehensverträge für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie sind begünstigt. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.
Bei Fragen oder Beratungswünschen rund um die Eigenheimrente, unterstützt Studio Haus Rottgardt Sie gerne, damit Sie optimal von der neuen Eigenheimrente profitieren können! Sprechen Sie uns an! Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch diesen Informationsflyer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).
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 Seit dem 1. Juli 2008 ist der neue Energiepass für alle Wohnungen
verpflichtend. Jeder Eigentümer, der sein Gebäude verkaufen, verpachten
oder verleasen will, muss dann dem potenziellen Käufer oder Mieter
einen Energieausweis vorlegen können. Betroffen sind zunächst
Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt worden sind. Für jüngere
Wohngebäude greift die Regelung ab dem 1. Januar 2009.
Wir beraten Sie
gern und nehmen alle notwendigen Daten für Sie auf.
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Die Bundesregierung hat zur Erreichung der Klimaziele 2020 ein umfangreiches Föderungsprogramm aufgelegt. Studio-Haus Rottgardt arbeitet mit Experten auf dem Gebiet der
Finanzierung und Föderung engergieeffizienten Neubauten oder der
Gebäudesanierung zusammen. So erhalten Sie neben der fachgerechten Sanierung ihrer Immobilie auch eine Sicherheit in der Finanzierung ihrer Baumaßnahmen. Denn wer seinen Altbau durch Dämmung, Wärmeschutzfenster oder moderne
Heiztechniken energetisch saniert,
profitiert vom Gebäudesanierungsprogram.
Wenn Sie beispielsweise das
Dach dämmen oder die Fenster austauschen
möchten, erhalten Sie einen Zuschuss oder einen zinsverbilligten
Kredit. Insgesamt stellt die Bundesregierung hierfür
jährlich mehr als 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Sie wärmen Ihr
bestehendes Haus künftig mit erneuerbaren Energien! Hierfür können Sie
das
Marktanreizprogramm nutzen. Es fördert den Einbau von thermischen
Solaranlagen, Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen.
Dafür stellt die Bundesregierung im Jahr 2008 rund 350 Millionen Euro
zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein persönliches Beratunggespräch.
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